Ayurveda und Yoga im Betrieb: ganzheitliche Ansätze zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention am Arbeitsplatz

Sehr schön, Sie sind hier gelandet. Entweder als Unternehmer/in, Personalverantwortliche/r, Inhaber oder einfach nur als Interesse aus Arbeitnehmersicht. Spätestens seit Corona ist Gesundheit in aller Munde. Wer Covid körperlich gut überstanden hat, es sei denn Long-Covid-Symptome lassen grüßen, kann sich glücklich schätzen, wenn diese sehr herausfordernde Zeit mental und emotional gut überstanden wurde. Laut WHO sollte die psychische Gesundheit als wertvolle Quelle von Humankapital betrachtet werden. Ebenso kann ich hier die WHO zitieren: „Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen.“

Lassen Sie uns mit ein paar Begrifflichkeiten einsteigen.

was ist BGM (betriebliches Gesundheitsmanagement)

Fest im Gesetz verankerte Punkte sind: Gesundheits- und Arbeitsschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement. Das müssen Arbeitgeber zur Verfügung stellen

was ist BGF  (betriebliche Gesundheitsförderung)

Die betriebliche Gesundheitsförderung wiederum ist ein freiwillger Part, den Unternehmen erfüllen können! Genau hier liegt am Ende die Krux. Darauf werde ich später noch eingehen. Das BGF wird von den Krankenkassen nach § 20 SBG V unterstützt (vergleiche hier)  Wer tief in das Thema eintauchen möchte, dem empfehle ich den Leitfaden der GKV.

Offiziell ist der Prozess für das BGF mit folgenden Schritten beschrieben:

1. Analyse

2. Planung

3. Umsetzung

4. Evaluation

Da Sie hier auf der Seite von WOOD-YOGA von Yvonne Braun gelandet sind, ist meine Methode der Jakobs-WEG-Effekt und siehe da, auch im betrieblichen Kontext funktioniert meine WEG – Methode:

1. Wahnehmen

2. Erleben

3. Gestalten

4. wir hängen noch ein E bei WEG dran, dass WEGE draus wird: Evalutation.

warum so sinnvoll für KMU, Handwerksbetriebe, Vereine, Parteien, Institutionen

wie bereits erwähnt ist die betriebliche Gesundheitsförderung für AN als auch AG freiwillig, dennoch lassen sich Vorteile nennen. Diese sind:

Arbeitgeber

  • Sicherung der Leistungsfähigkeit
  • Erhöhung der Motivation, auch durch Stärkung der Identikation mit dem Unternehmen
  • Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle
  • Steigerung der Produktivität, Performance
  • Imagesteigerung
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

für Arbeitnehmer

  • Verbesserung des allgemeinen Wohlbefinden
  • Senkung der Krankheitstage
  • Reduzierung der Arztbesuche

 

Tipps für effektives Stressmanagement und Burnout-/Boreout-Prävention

Mein Name ist Yvonne Braun ich bin zertifizierte Yogalehrerin mit über 590 Stunden, Krankenkassen anerkannt, mein Konzept ist zur Prüfung eingereicht (Stand Februar 2023). Mit WOOD-YOGA & dem Jakobs-WEG-Effekt biete ich Ihnen ein ganzheitliches Konzept zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Dabei können Sie sich auf meinen holistischen Blick stützen, denn meine einjährige Ausbildung bei Dr. Janna Scharfenberg zum Ayurveda-Lifestyle-Coach und meine Coaching-Ausbildung bei Dirk Eilert als emTrace® Coach runden mein Angebot neben den Trainerscheinen zur Achtsamkeit im Wald – Waldbaden und Natur Resilienz (beide bei der deutschen Akademie für Waldbaden und Gesundheit) ab. Die hormonellen Auswirkungen gerade zum Thema Stress und Wechseljahre sind im Ayurveda meine Steckenpferde, als auch als Hormonfachkraft.

Mit den o.g. Ausbildungen und meinem Ursprung als BWLerin aus der Versicherungsbranche mit Stationen in der Sozial- und Individualversicherung, Industrie und Vereinswesen runden meinen Background ab.

Dank des Yoga und des Ayurveda kann ich Ihnen aus einer Hand ein Konzept anbieten, welches die Themenfelder:

  • Bewegung
  • Ernährung
  • Entspannung
  • Verhaltensänderung

ganz nach dem Ansatz von Prof. Dr. Tobias Esch anbieten. All mein Wirken fußt auf meiner eigenen Methode: „Jakobs-WEG-Effekt“ mit Yoga & Wald. Es geht um wahrnehmen, erleben, gestalten.

Am Ende geht es darum, Yoga und Ayurveda auch abseits der Matte zu kultivieren. Dies ist mit meiner Methode möglich

Ich interpretiere den Yoga & Ayurveda modern, undogmatisch, anwendbar. Der Focus meiner Arbeit liegt im Stressmangement, Erholung & Entspannung. Steigerung der Resilienz & Ressourcen. Für Sie als Unternehmer/in (neudeutsch modern leadership) und für Ihre Belegschaft. Es geht um eine individuellen dienlichen Routinenentwicklung, so dass der Mensch im Focus steht. Meine Expertise wurde bereits mit dem Thema Business-Yoga, Yoga in der Mittagspause, Personal Yoga als auch Vorträgen abgerufen.

Gerne erstelle ich Ihnen nach einem ersten Kennenlerngespräch ein Angebot.  Sie können aus Impulstagen, Vorträgen, Inhousemaßnahmen, Outdoormaßnahmen wählen.

Hindernisse

Ich bin mir durchaus bewusst, falls Sie bis hierhin gelesen haben, dass Sie innerlich schon ein „ja aber“ auf den Lippen haben. „Alles gut und schön, wie soll ich das in meinem vollgepackten Alltag integrieren“. Erst einmal tief durchatmen. Schulter locker, nach hinten unten ziehen. Sie sind nicht allein! Dafür bin ich da! Ebenso sind Sie mit Ihren „ja aber“ auch nicht alleine. Denn nach dem IGA Report 20 wurde folgendes festgestellt:

  • zu hohes Tagesgeschäft
  • fehlende Ressourcen um BGM umzusetzen
  • fehlendes Wissen
  • kein persönliches Engagement
  • zu kostenintensiv
  • fehlende Motivation der MA

Spannend ist laut einem Bericht der IGA, dass bei 64% der Unternehmen mit 50-99 Mitarbeitern das BGF nicht durchgeführt wird!

Wenn Sie mit mir in Kontakt treten kann ich Ihnen versichern, dass ein großer Teil durch mich abgedeckt werden kann. Sie haben eine zentrale Anlaufstelle. Mir ist es möglich direkt vor Ort zu agieren, als auch digitale Lösungen anzubieten. Gespräche, Trainings, usw. Gehen Sie als gutes Beispiel aus Ihrer Region voran. Sprechen Sie mit Ihrer Innung, Vereinigung, Netzwerken. Schauen Sie sich bitte die steuerlichen Vorteile an, diese sind nicht erheblich. Vor allen Dingen ist dies ein wesentlicher Punkt, um sich für gegen den Fachkräftemangel von der Konkurrenz abzuheben. Tankgutschein, E-Bike (bestenfalls mit Zuschuss) sind mittlerweile kein USP mehr.

warum Menopause at Work / Wechseljahre am Arbeitsplatz unbedingt dazugehören müssen

Bedingt durch meine Spezialisierung zum Thema Frauengesundheit, empfehle ich Ihnen diese Blogbeiträge von mir. Es geht am Ende um das Thema, dass eine sehr hohe Anzahl von gut ausgebildeteten Mitarbeiterinnen, aufgrund von Wechseljahres- bzw Menstruationsbeschwerden hohe Ausfallzeiten haben oder sogar nicht mehr in der Lage sind, ihren Job lange auszuüben. Das hat gesamtwirtschaftliche Folgen. Für Unternehmen, den Staat und auch die eigene Rente! Nutzen Sie mein Fachwissen, stechen Sie aus der Masse hervor und nehmen Sie sich diesem Thema an. In England, Amerika und Australien bereits stark vertreten. Wir hier in Deutschland schlafen noch. Ok, Mainova und SAP sind Vorreiter.

Mehr Infos finden Sie in diesen Blogbeiträgen: Frauen, Zyklus und die Pandemie, sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Megatrend Gesundheit, PMS, Wechseljahre am Arbeitsplatz

oder auf meiner Unternehmensseite

Besonders möchte ich an dieser Stelle hervorheben, dass ich gerne für Ihr Unternehmen „Hormon-Lotsinnen“ ausbilde, die dann wiederum als Multiplikatorinnen im Unternehmen zu diesem hochaktuellem Thema fungieren.

Vielen Dank für Ihr Interesse, melden Sie sich wenn Sie mein Angebot interessant finden. Gerne per Telefon oder Email. Ich rufe zurück, bzw. trete mit Ihnen in Kontakt.

Zu guter Letzt noch die

steuerliche Vorteile des betrieblichen Gesundheitsmangement

Seit dem 1. Januar 2008 wird durch die Steuerfreiheit des § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) die Förderung der Mitarbeitergesundheit unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.

Es können Maßnahmen steuerbefreit geleistet werden, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Hierzu zählen

  1. Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (zertifizierte Präventionskurse),
  2. nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen und
  3. Leistungen betrieblicher Gesundheitsförderung im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“.

Losgelöst von der Regelung des § 3 Nummer 34 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung kein Arbeitslohn, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden.

Nähere Informationen zu den Anforderungen an die Leistungen, die steuerfrei von den Arbeitgebern erbracht werden können, sind dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (PDF, nicht barrierefrei, 473 KB) vom 20. April 2021 zu entnehmen.

Zu der steuerlichen Behandlung von Gesundheitsmaßnahmen darf das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. Um als Arbeitgeber Rechtssicherheit und Haftungsfreiheit bezüglich der zutreffenden Anwendung des § 3 Nummer 34 EStG erreichen zu können, besteht aber die Möglichkeit, zum jeweiligen Einzelsachverhalt eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt (§ 42e EStG) einzuholen.

1. Leistungen zur individuellen verhaltensbezogene Prävention (zertifizierte Präventionskurse)

Das Zertifizierungserfordernis von Leistungen zur primären Prävention betrifft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V, die nach einem vom GKV-Spitzenverband festgelegten Verfahren zertifiziert sind. Dabei handelt es sich regelmäßig um sogenannte Präventionskurse, die den Einzelnen motivieren und befähigen sollen, die Möglichkeiten einer gesunden und Störungen oder Erkrankungen vorbeugenden Lebensführung auszuschöpfen. Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes und den Internetseiten der Krankenkassen können Arbeitgeber zertifizierte Kursangebote finden.
Die Zertifizierung stellt sicher, dass das Angebot „den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V“ entspricht.

2. Nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen

Für im Auftrag des Arbeitgebers allein für dessen Beschäftigte erbrachte Präventionskurse besteht mangels Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen keine Zertifizierungsmöglichkeit. Nicht zertifizierte Leistungen des Arbeitgebers zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention können steuerfrei bleiben, wenn:

  • die Leistungen Bestandteil eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses sind, der nach § 20b SGB V bezuschusst wurde, beziehungsweise wird, oder
  • die nicht zertifizierten Präventionskurse hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20 SGB V genügen und sie im Auftrag eines Arbeitgebers allein für dessen Beschäftigte durchgeführt sowie vom Leistungsanbieter nicht mit demselben Konzept auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden. Die Anforderungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit sind im „Leitfaden Prävention“ in der aktuellen Fassung vom 27. September 2021 ersichtlich.

3. Leistungen betrieblicher Gesundheitsförderung im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“

Darüber hinaus können Arbeitgeber auch auf andere gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückreifen. Hierzu zählen neben den o. g. Kursangeboten auch gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben, wenn die Leistungen Bestandteil eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses sind und im Handlungsfeld gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“ erbracht werden. Für Präventionskurse nach § 20 SGB V sind die o. g. Voraussetzungen zu beachten, auch wenn sie im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung erbracht werden. Die Anforderungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit entsprechend §§ 20 und 20b SGB V sind im „Leitfaden Prävention“ in der aktuellen Fassung vom 27. September 2021 ersichtlich.

Danach sind von den zertifizierten Präventionskursen die nicht zertifizierungspflichtigen verhaltensbezogenen Präventionsmaßnahmen zu unterscheiden, die Arbeitgeber im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses erbringen können. Betriebliche Gesundheitsförderung im Sinne des § 20b SGB V versteht sich als ein innerbetrieblicher, strukturierter Prozess zum Aufbau und zur Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen im Betrieb, in dem auf der Grundlage einer Analyse der gesundheitlichen Situation Maßnahmen zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung sowie verhaltensbezogene Maßnahmen zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstils entwickelt werden. Bei letztgenannten verhaltensbezogenen Maßnahmen kann es sich beispielsweise um Angebote zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung, zum bewegungsförderlichen Arbeiten, zur gesundheitsgerechten Ernährung im Arbeitsalltag und zur verhaltensbezogenen Suchtprävention im Betrieb handeln. Zu den Einzelheiten wird auf Kapitel 6. „Betriebliche Gesundheitsförderung“ im Leitfaden Prävention verwiesen.

Ausgeschlossen sind gemäß Leitfaden Prävention und damit auch von der Steuerbefreiung des § 3 Nummer 34 EStG zum Beispiel:

  • Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen,
  • Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart,
  • Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen,
  • Massagen und physiotherapeutische Behandlungen oder Screenings (Gesundheits-, Vorsorgeuntersuchungen) ohne Verknüpfung mit Interventionen aus den Handlungsfeldern der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen.

Quelle hier und Hier

Herzliche Grüße aus dem Odenwald

Yvonne Braun

Hormon Rebels part of WOOD-YOGA & Jakobs-WEG-Effekt von Yvonne Braun